Häufige Fragen

Wenn Ihre Frage nicht dabei sein sollte, dann können Sie gerne eine Email schicken. Diese wird zeitnah hier beantwortet.

Durch klicken auf die einzelnen Fragen, können Sie die jeweilige Antwort sehen:

Was kostet eine Heilpraktikerbehandlung?

Die aktuellen Preise finden Sie unter der Rubrik Therapie/Behandlungskosten. Oder für Gutscheine unter der Rubrik Gutscheine.

"Wer keine Zeit für seine Gesundheit hat,

braucht später viel mehr Zeit für seine Krankheiten" (Unbekannt)

Zahlt die Krankenkasse die Behandlung?

Ein klares: Kommt drauf an!

Wenn Sie eine private Krankenversicherung mit entsprechenden Heilpraktikertarif haben, dann können Sie die Rechnung einreichen und bekommen je nach Tarif einen großen Teil oder alle Kosten erstattet. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, welche Behandlungen Ihrer Kasse zu welcher Höhe erstattet! Das gleiche gilt für die Beihilfe.

Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, werden Heilpraktikerkosten in der Regel nicht übernommen. Eine gute Lösung sind private Zusatzversicherungen, die neben Zahnersatz, Brille und anderen Leistungen oft auch Heilpraktikerleistungen mit übernehmen. Diese sind meist auf einen bestimmten Betrag pro Jahr gedeckelt und/oder erstellten einen gewissen Prozentsatz pro Rechnungsbetrag. Aber auch hier sollten Sie unbedingt im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung anfragen.

Coaching, Shiatsu und Mobile Massage werden von den Kassen nicht erstattet!

Kann ich auch ein Rezept mitbringen?

Leider kann weder ein Rezept noch eine Überweisung von uns eingereicht bzw. abgerechnet werden.

Als Heilpraktiker darf man und muss man selbstständige Diagnosen erstellen, sowie im Behandlungsverlauf diese ggf. anpassen. Der HP ist also kein Heilhilfsberuf, der eine Überweisung vom Arzt braucht um zu wissen, wie er den Patienten behandeln soll. Deshalb kann und darf ein Heilpraktiker eine Überweisung nicht abrechnen, und möchte meist auch nicht im engen Korsett der Ortskassen eingebunden sein.

Sie können die Rechnung aber bei Ihrer privaten Krankenversicherung, Beihilfe oder Zusatzversicherung zur gesetzlichen KV einreichen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung, welche Leistungen in welcher Höhe erstattet werden.

Bieten Sie auch Praktikumsplätze an?

Ich bekomme immer wieder diesbezüglich Anfragen zugesandt. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich kein Personal beschäftige und auch keine Praktikanten nehme. Bewerbungen jeglicher Art werden negativ, bzw. nicht beantwortet.

Ich habe einen Termin total vergessen?

Das kann leider mal passieren. Da diese Zeit aber für Sie persönlich reserviert wurde und damit anderen Patienten nicht angeboten werden konnte, gibt es hierzu klare Regelungen:

Ein vereinbarter Termin (mündlich, telefonisch, per Email oder im Onlinekalender) kann 24 Stunden vorher mündlich, telefonisch, oder per E-Mail abgesagt oder verschoben werden. Es fallen in diesem Fall keine Kosten an. Sollte ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, können die Kosten für diesen Termin in Rechnung gestellt werden (BGB §252).

Sollten Sie zu spät zu einer Behandlung kommen, wird die verstrichene Zeit mit einberechnet.

Sehr gerne nehme ich mir Zeit für Sie und Ihr Anliegen, bereite den Termin vor und mache mir im Nach hinein Gedanken wie ich Ihnen noch besser weiterhelfen kann. Deshalb helfen diese Regeln die gegenseitige Wertschätzung der Lebenszeit hervorzuheben.